Finanzbuchhaltung
Wir kümmern uns gerne um Ihre Buchhaltung und sorgen damit dafür, dass Sie zum einen Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt erfüllen und darüber hinaus mittels aussagekräftiger und unternehmensspezifischer Auswertungen stets Ihre aktuellen Unternehmenszahlen kennen. Unsere Auswertungen gewähren Ihnen nicht nur einen internen Mehrperiodenvergleich, sondern wir ermöglichen Ihnen auch den externen Vergleich innerhalb Ihrer Umsatzklasse mittels eines Branchenvergleichs.
Um höchsten Ansprüchen gerecht zu werden, nutzen wir etablierte Lösungen der DATEV (unter anderem DATEV Pro und DATEV Unternehmen online).
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Finanzbuchhaltung, die Ihnen bedarfsgerecht zwei Optionen ermöglichen:
- Wir erledigen alles: Das bedeutet, dass wir Ihre Buchhaltungsunterlagen von Ihnen (digital oder im Pendelordner) erhalten und von der Belegerfassung bis hin zum Versand der Umsatzsteuervoranmeldung den gesamten Buchhaltungsprozess für Sie professionell erledigen.
- Sie buchen selbst, wir unterstützen Sie: Falls Sie bereits über eine eigene IT-Infrastruktur verfügen, stellen wir Ihnen entsprechende Schnittstellen bereit, um Ihre Daten in das DATEV-System zu importieren. Alternativ richten wir eine DATEV-Lösung bei Ihnen ein, damit Sie die Buchhaltung selbst erfassen können. Wir helfen Ihnen bei der Organisation und Strukturierung Ihres Rechnungswesens. Optional bieten wir Ihnen eine monatliche Verplausibilisierung der Buchhaltung an, damit systematische Fehler nicht erst im Jahresabschluss korrigiert werden. Darüber hinaus erhalten Sie einen ständigen Ansprechpartner in unserer Kanzlei, der Ihnen Ihre fachlichen Fragen gerne beantwortet.
Lohnbuchhaltung
Lohnbuchhaltung stellt eine stets komplexer werdende Kombination aus Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht dar. Sie regelt die Aufteilung der Bruttoaufwendungen des Arbeitgebers in Nettogehalt, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Dabei müssen zahlreiche Meldepflichten erfüllt und Fristen eingehalten werden, stets vor dem Hintergrund der sich laufend ändernden Gesetze. Wenn Fehler in der Lohnabrechnung nicht kurzfristig vom Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer bemerkt und korrigiert werden, kann eine Betriebsprüfung seitens der Sozialversicherung oder des Finanzamts zu bösen Überraschungen und insbesondere zu Belastungen führen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Lohnbuchhaltung einem Spezialisten zu überlassen.
Gerne behalten wir für Sie den Überblick, kümmern uns um die laufende Lohnabrechnung und beraten Sie individuell in den verschiedenen Themengebieten.
Im Rahmen der Lohnbuchhaltung bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen an:
- Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung: Erstellung der Entgeltabrechnungen; An- und Abmeldung der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung; Übermittlung der Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldung; Führung der Lohnkonten
- Beratung zu Personalnebenkosten wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Aufwendungen aufgrund des Mutterschutzgesetzes
- Dokumentation der Personalstatistiken
- Lohnsteuerjahresausgleich
- Erfüllung der elektronischen Meldepflichten an die Berufsgenossenschaft
- Nettolohnoptimierung (optional)
- Betreuung und Beratung im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung, das Finanzamt und der Künstlersozialkasse
Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung verfügen wir über langjährige Erfahrung in zahlreichen Branchen und rechnen unter anderem auch Baulohn.