HÄUFIGE FRAGEN
Aufbewahrungsfristen
- im Allgemeinen sind alle Buchhaltungsunterlagen auch Belege, Kassenbücher und Bankauszüge sowie Jahresabschlüsse 10 Jahre aufzubewahren
Bewirtungsaufwendungen
- alle bewirteten Personen einschließlich der Gastgeber sind aufzuführen
- der Anlass der Bewirtung sollte so genau wie möglich angegeben werden, globale Bezeichnungen wie z. B. „Arbeitsessen“ sind nicht ausreichend
- die Höhe der Bewirtschaftungsaufwendungen sollte angemessen sein
- achten Sie auch bei Bewirtungsbelegen auf den korrekten Ausweis der Umsatzsteuer (siehe Punkt Vorsteuerausweis)
Geschenke
- steuerlich abzugsfähig sind Geschenke bis maximal 35,00 € pro Person (keine Arbeitnehmer) und Jahr
- die Geschenke sind in geeigneter Weise aufzuzeichnen (Dokumentation der Empfänger)
Verpflegungsaufwendungen im Inland
| € 14,00 | |
| € 14,00 | |
| € 28,00 |
Vorsteuerausweis in Rechnungen
- Kleinbetragsrechnungen bis 250,00 € Brutto müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
2. Ausstellungsdatum
3. fortlaufende Rechnungsnummer
4. die Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der Lieferung oder Leistung
5. Bruttobetrag und Steuersatz
- Rechnungen über 250,00 € Brutto müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
2. vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers
3. Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
4. Ausstellungsdatum
5. fortlaufende Rechnungsnummer
6. die Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der Lieferung oder Leistung
7. Zeitpunkt der Leistungserbringung
8. Entgelt (Nettobetrag)
9. Vorsteuerbetrag und Vorsteuersatz
10. Bruttobetrag
Entwicklung der Höhe der Mindestlöhne
- ab 01. Januar 2015 - € 8,50
- ab 01. Januar 2017 - € 8,84
- ab 01. Januar 2019 - € 9,19
- ab 01. Januar 2020 - € 9,35
- ab 01. Januar 2021- € 9,50
- ab 01. Juli 2021 - € 9,60
- ab 01. Januar 2022 - € 9,82
- ab 01. Juli 2022 - € 10,45
- ab 01. Oktober 2022 - € 12,00
- ab 01. Januar 2024 - € 12,41
- ab 01. Januar 2025 - € 12,82